SEPTEMBER
07.2010


 

»Größere Freiheit für Stromhändler«


Strom- & Gasmarkt

Ökostrom - Dirk Mithöfer, Geschäftsführer der Energie Handelsgesellschaft EHA über Beschaffungsstrategie und Marktentwicklung.

es: Inwieweit ist die Qualität des Ökostroms ein Kriterium im Wettbewerb?
Es gibt immer mehr Wettbewerber, die sich heftige Preiskämpfe liefern. Durch besondere Güte kann man sich in einem zunehmend unübersichtlichen Markt abgrenzen. Nur sehr wenige Anbieter schaffen es, qualitativ hochwertigen Ökostrom zu attraktiven Preisen zu liefern. Grundsätzlich wären eine Vereinheitlichung der Zertifikate und mehr Transparenz bei den Vergabe-Kriterien hilfreich.

es: Wie wird die Qualität von Ökostrom eigentlich definiert?
Über die Qualität von Ökostrom informieren Gütesiegel von verschiedenen Institutionen wie Umweltorganisationen, Instituten, Verbraucherzentralen oder großen TÜV-Gesellschaften. Diese Siegel weisen aus, dass der Bezug von Strom aus erneuerbaren Produktionsanlagen einhergeht mit weiteren Maßnahmen, die die Nachfrage nach Ökostrom fördern und den Ausbau regenerativer Ener-gieanlagen unterstützen. Die Güte von Ökostrom wird andererseits durch mehrere Faktoren bestimmt. Ausschlaggebend dafür sind das Alter der Produktionsanlagen, die Herkunft und die Verpflichtungen zum Zubau.

es: Was sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gütesiegeln?
Gütesiegel wie das Grüner Strom Label, das OK Power Label oder das TÜV Süd Zertifikat bestätigen die nach ihren jeweiligen Kriterien erlangte Qualität des Ökostroms. Sie unterscheiden sich zum Beispiel in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien oder die Ausweisung der Stromquellen. Es werden Fonds-, Händlermodelle oder beides gleichzeitig praktiziert. Während Fondsmodelle auf direktem Zubau basieren, unterstützen reine Händlermodelle ausschließlich vorhandene Energiequellen.

es: Und warum hat sich die EHA für das Gütesiegel des TÜV Süd entschieden?
Weil das Gütesiegel EE01 vom TÜV Süd die bestmögliche Qualität für große Volumina ist. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt 100 Prozent. Um das Label zu erhalten, müssen Versorger bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählt etwa eine Verpflichtung zum gezielten Zubau von Wasserkraftwerken durch Re-Investition. Außerdem müssen 25 Prozent des Ökostroms der EHA aus Produktionsanlagen stammen, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. So wird gezielt ein Neubauanreiz geschaffen.
Wir garantieren unseren Kunden außerdem, dass die Lieferanten ausschließlich über erneuerbare Energieanlagen verfügen. Eine Quersubvention von beispielsweise Atomkraftwerken ist somit verhindert und auch eine Doppelvermarktung wird vertraglich ausgeschlossen.

es: Wird es Beschaffungsprobleme beim Ökostrom geben?
Hochwertiger Ökostrom ist eine knappe Ressource. Die Nachfrage steigt, Zertifikate sind begehrt. Dazu kommen Schwierigkeiten bei der Logistik, zum Beispiel im Bereich Offshore. Das alles sorgt für großen Druck auf dem Markt. Wer große Mengen Ökostrom beschaffen will, steht vor einer enormen Herausforderung. Ein Beispiel: Allein um die für die Versorgung der Rewe Group erforderlichen Volumina bereitstellen zu können, haben wir mehr als 1.000 Verträge mit Ökostrom-Erzeugern abgeschlossen.

es: Wie kann dem begegnet werden?
Wer große Mengen Ökostrom preisgünstig beschaffen will, muss strukturiert auf verschiedenen Wegen einkaufen. Wir kombinieren zwei Einkaufssysteme, die einem komplexen Vergleichsprozess unterzogen werden. Außerdem müssen die Energiemengen immer dann beschafft werden, wenn sie irgendwo günstig sind. Voraussetzung sind effiziente Abläufe und über lange Zeit etablierte Netzwerke auf dem Erneuerbare-Energien-Markt. Entscheidend für den Wettbewerb ist die Struktur der IT beim Versorger.

es: Warum entscheiden sich gewerbliche Kunden wie etwa Rewe für Ökostrom?
Die Wirtschaft verursacht in Deutschland 68 Prozent der CO2-Emissionen. Wachsender öffentlicher Druck veranlasst die Unternehmen, umweltfreundlich zu handeln. Für Handelsunternehmen wie die Rewe Group ist das ein Imagefaktor. Sie berichtet mit Broschüren und Aushängen in den Geschäften über die Klimaschutzaktivitäten und stellt die Nachhaltigkeit auf der Homepage in den Vordergrund. Auch haben gewerbliche Kunden in puncto Umweltfreundlichkeit immer höhere Ansprüche an ihre Lieferanten. So haben wir uns als klimaneutral für die eigenen Geschäftsprozesse zertifizieren lassen und sind jetzt als Ökoprofit-Betrieb offizieller Umweltpartner der Stadt Hamburg.

es: Welche Entwicklungen sind auf dem Öko-Strommarkt zu erwarten?
Der Markt für Ökostrom entwickelt sich sehr positiv. Es gibt einen stabilen und unumkehrbaren Trend zur ökologischen Nachhaltigkeit, den auch diverse Studien belegen. Bei regenerativen Produktionsanlagen wird es viel Zubau geben und es sind Verbesserungen im Bereich der Strominfrastruktur zu erwarten. Die Betreiber der Anlagen gewinnen neben mehr Planungssicherheit durch den Mindestpreis auch eine weitere Ertragsquelle. Sie können monatlich wählen, ob sie ihre EEG-Mengen über Subvention oder über Freivermarktung verkaufen wollen. Die Produktdiversifizierung für den Ökostrom wird dann spezifisch nach Mediumart erfolgen.

es: Was sind die Konsequenzen für Händler und Lieferanten wie die EHA?
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung findet künftig keine physische Zuweisung von EEG-Strommengen an das Energieversorgungsunternehmen mehr statt. Die eingespeisten Mengen gehen zum Übertragungsnetzbetreiber und werden von diesem an der Strombörse verkauft. Diese Neuregelung bringt größere Freiheit für Stromhändler und -lieferanten. Anstelle einer Zwangszuweisung von EEG-Mengen muss die entsprechende Strommenge selber beschafft werden. Der Verwaltungsaufwand für die sich monatlich ändernden EEG-Preise ist um ein Vielfaches höher als bei den dann jährlich festgelegten Preisen. Die Prüfung und Abwicklung der Rechnungen wird dadurch enorm vereinfacht. Wir prüfen derzeit im Sinne unserer Kunden fortlaufend alle Preisänderungen der Vorversorger.

es: Gibt es auch Nachteile?
Es ist fraglich, ob die Auswirkungen bezüglich der Stromkennzeichnung den Zubau von regenerativen Erzeugungsanlagen in Deutschland begünstigen. Durch die pauschale Vermarktung der erneuerbaren Energie an der Börse entfällt deren individuelle Umwelteigenschaft ›Grün‹. <

www.eha.net
www.bundesnetzagentur.de




Erneuerbare-Energie-Gesetz


Künftig zahlen Kunden ihrem Stromversorger 2,047ct als EEG-Umlage pro gelieferter kWh Strom. Anders als bisher ist die Umlage ab 2010 bundesweit einheitlich. Neu ist auch, dass die Stromversorger zum 1. Januar 2010 nicht mehr verpflichtet sind, EEG-Strom direkt von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB)abzunehmen.Stattdessenvermarkten die ÜNB den Strom an der Börse. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt außerdem eine Durchführungsverordnung im Zusammenhang mit der Vermarktung von EEG-Strom zu erlassen. Inhalt dieser Verordnung sollen insbesondere Regelungen zu einer transparenten Bestimmung der EEG-Umlage und zu einer sachgerechten Zuordnung der EEG-bedingten Kosten sein.

 

 

 

 

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