Noch Kundenanlage oder schon Netz?
Mit dieser Frage hatten sich in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gerichte zu befassen. Überall dort, wo dezentrale Versorgungsinfrastrukturen zur Eigenversorgung oder Versorgung Dritter mit Strom genutzt werden – etwa in Industrie-/Gewerbeparks, Krankenhäusern, Pflegeheimen Universitäten, Schulen oder Wohnquartieren –, spielt die Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Stromnetz der allgemeinen Versorgung eine entscheidende Rolle.