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Neues Energiesteuergesetz

Erdgas-Kraftstoff bis 2018 steuerermäßigt

Im neuen Energiesteuergesetz, das u. a. das Mineralölsteuergesetz ab 1. August 2006 ablöst, hat der Bundestag eine ermäßigte Steuer für Erdgas als Kraftstoff bis 2018 festgesetzt. Die deutsche Gaswirtschaft investiert wie geplant rund 250 Mio. € für den weiteren Ausbau des Erdgastankstelennetzes, um das Ziel von 1.000 Erdgastankstellen zu realisieren. Durch das Versorgungsnetz können die Tankstellen künftig auch mit Bioerdgas beliefert werden. Das aufbereitete Biogas kann als Beimischung oder in Reinform in Erdgasfahrzeugen genutzt werden. Mehrere Unternehmen der Automobilindustrie haben inzwischen angekündigt, die Entwicklung von serienmäßigen Erdgasfahrzeugen weiter voranzutreiben, die im Markt eine zunehmende Akzeptanz finden, informiert der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft.

Datum:
12.07.2006
Unternehmen:
BGW Bundesverband der dt.Gas- und Wasserwirtschaft e.V.
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