EG-Gasfernleitungsverordnung seit 1. Juli 2006 in Kraft |
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| Bundesnetzagentur erhält neue Aufgaben und Kompetenzen |
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Am 1. Juli 2006 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen in Kraft getreten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf daher keiner weiteren Umsetzungsakte. Damit sind im Gassektor erstmals Zugangs- und Entgeltregelungen für die EG-Staaten einheitlich in einem europäischen Rechtsakt festgeschrieben, informiert die Bundesnetzagentur.
Die Verordnung gilt für Gasfernleitungsnetzbetreiber, also alle Netzbetreiber, die nicht örtliche Verteilerfunktionen wahrnehmen. Sie regelt nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch reine Binnensachverhalte. Mit der Verordnung werden den Fernleitungsnetzbetreibern Pflichten auferlegt, für deren Durchsetzung die Regulierungsbehörden mit Kompetenzzuweisungen und Handlungsermächtigungen ausgestattet sind. In vielen Bereichen ist die Verordnung deckungsgleich mit bereits im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) enthaltenen Regelungen. Allerdings enthält die Verordnung auch neue Vorgaben vor allem hinsichtlich der Veröffentlichungs- und Übermittlungsvorschriften für Gasfernleitungsnetzbetreiber. Für die Regulierungsbehörden entstehen neue Zusammenarbeitspflichten, Genehmigungstatbestände und eigene Veröffentlichungspflichten. Als sekundäres Europarecht geht die Verordnung dem nationalen Recht und somit insbesondere dem EnWG, der GasNZV und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vor, sodass bei möglichen Widersprüchen die Vorgaben der Verordnung zu befolgen sind.
Die Verordnung enthält im Anhang Leitlinien zu Fragen der Dienstleistungen für den Netzzugang Dritter, zu den Kapazitätszuweisungsmechanismen und zum Verfahren für das Engpassmanagement sowie Transparenzanforderungen. Diese Leitlinien können erstmals zum 1. Januar 2007 durch die Kommission geändert werden. Die Bundesnetzagentur misst der Wahrnehmung der aus der neuen Verordnung resultierenden Aufgaben große Bedeutung zu. Sie wird selbständig und in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden (ERGEG) die Einhaltung der Vorschriften überwachen und durchsetzen. Als erste Maßnahme ist bereits im August 2006 eine Untersuchung zur Einhaltung der Transparenzanforderungen (Veröffentlichungspflichten) im Rahmen der ERGEG vorgesehen. |
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