10H-Regelung bleibt - Gegenwind in Bayern
MarktDer Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Klagen gegen das sogenannte 10H-Gesetz zurückgewiesen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Klagen gegen das sogenannte 10H-Gesetz zurückgewiesen.
Damit bleibt die seit 2014 geltende Einschränkung für den Bau von Windkraftanlagen bestehen. Bayern bleibe so von der Energiewende abgeschnitten und müsse künftig durch Windparks anderer Bundesländer mit Strom versorgt werden, so der Bundesverband Windenergie in Bayern. »Das Missverhältnis der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen hat bereits die EU alarmiert.« Dort werde über die Teilung Deutschlands in zwei Preiszonen nachgedacht.