So sei die geplante Anhebung des Zuschlags in Höhe von 0,3ct./KWh
für ausgewählte Anlagen nicht ausreichend. »Insbesondere vor dem
Hintergrund, dass sich die Rahmenbedingungen für die KWK insgesamt
negativ entwickelt haben, setzt sich der BDEW für eine Erhöhung der
Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde ein. Dies sollte dann auch
für alle Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in
Betrieb gehen«, so Hildegard Müller, Vorsitzende der
BDEW-Hauptgeschäftsführung. »Neue und modernisierte KWK-Anlagen,
die Strom und gleichzeitig Wärme erzeugen, können einen wichtigen
Beitrag leisten, damit Deutschland die Herausforderungen der
Energiewende meistert. Das KWK-Gesetz ist im Kanon der
energiepolitischen Maßnahmen ein äußerst sinnvolles und effizientes
Instrument. Dies bedarf aber verschiedener Anpassungen, damit es zu
entsprechenden Investitionen in neue KWK-Kapazitäten und in die
Modernisierung alter Anlagen kommt«, so Müller weiter. Laut Müller
wird unter den derzeitigen Rahmenbedingungen das von der
Bundesregierung angestrebte Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der
Erzeugung auf 25% zu steigern, nicht erreicht werden können. Daher
bedürfe es weiterer Investitionsanreize.