BGH: Filesharing - Eltern müssen den Namen ihrer Kinder preisgeben
Der BGH hat mit Urteil vom 30.03.2017 (Az. I ZR 19/16) entschieden, dass Eltern bei Kenntnis der Täterschaft ihres Kindes dessen Namen preisgeben müssen, um einer eigenen Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zu entgehen.