Die Bundesregierung strebt mit dem aktuellen KWKG bis 2025 eine KWK-Strommenge von 120 TWh an, was etwa 20 Prozent der Gesamtstromerzeugung entspricht.
„Mit den letzten energierechtlichen Änderungen wurde jedoch die Unsicherheit verstärkt und die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen verschlechtert bzw. sogar der Ausbau in einigen Bereichen komplett blockiert“, so der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung BKWK.
„Dies betrifft beispielsweise die Ungleichbehandlung von Contracting und Eigenversorgung in Bezug auf die voll zu entrichtende EEG-Umlage für den Strombezug aus von Energiedienstleistern betriebenen KWK-Anlagen gegenüber der reduzierten Umlage bei Eigenversorgung.“
Laut Verband verschlechtere sich durch den aktuellen Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes mit den darin enthaltenen Anpassungen des KWK-Gesetzes die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter.
Beispiele dafür seien etwa die Vergütungsbegrenzung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr oder dass Anlagen bis 50 MW nur unter Vorbehalt in die Verlängerung der KWKG-Geltungsdauer bis Ende 2029 berücksichtigt würden.
„Insgesamt tragen die im Kohleausstiegsgesetz festgeschriebenen Maßnahmen nicht dazu bei, Planungssicherheit für KWK-Anlagen zu erhöhen, so der Verband.
Der BKWK plädiert für eine Abspaltung des KWKG vom Kohleausstiegsgesetz und ist für eine grundlegende Überarbeitung (Evaluierung) des KWKG bis 2022.
Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: „Wir freuen uns über die Erfolge, die das KWKG in den vergangenen Jahren ermöglicht hat! Für die Zukunft braucht es nun die Evaluierung.“
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